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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rechts- und Betriebsrisikenbehandlung im Kreditgeschäft

Vertragliche Vereinbarungen im Kreditgeschäft sind auf der Grundlage rechtlich geprüfter und korrekt dokumentierter Unterlagen abzuschliessen. Rechtsrisiken sind den für die Überwachung der Geschäfte Verantwortlichen offen zu legen. Für die einzelnen Kreditverträge sind rechtlich geprüfte Standardtexte zu verwenden, die laufend zu aktualisieren sind. Soweit bei einem Engagement - z.B. im Rahmen von Individualvereinbarungen -von den Standardtexten abgewichen werden soll, ist vor Abschluss des Vertrages die Prüfung durch eine unabhängige, sachverständige Stelle erforderlich. Die Leistungsfähigkeit der technisch organisatorischen Ausstattung -insb. der DV-Systeme - muss Art und Umfang der Aktivitäten im Kreditgeschäft angemessen sein. Funktionsfähigkeit der Datenbanken und Qualität der eingestellten Daten sind durch geeignete Massnahmen sicherzustellen. Eine schriftliche Notfallplanung hat u. a. sicherzustellen, dass bei Ausfall der für das Kreditgeschäft erforderlichen technischen Einrichtungen zeitnah Ersatzlösungen zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können. Darüber hinaus ist auch Vorsorge für mögliche Fehler in der angewandten Software und für unvorhergesehene Personalausfälle zu treffen. Die im Kreditgeschäft implementierten DV-Systeme, DV-technischen Verfahren und Notfallpläne sind regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.



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