Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Rentenanpassung

Um Rentner an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zu beteiligen, werden die Renten jährlich angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli und wird mit dem aktuell gültigen Rentenwert neu berechnet. Über die Höhe dieser Anpassung wird aber nicht politisch entschieden. Die Kriterien, von denen die Anpassung abhängt, sind gesetzlich genau festgelegt.

Die Höhe der Rentenanpassung richtet sich nach der Lohnentwicklung im vorausgegangenen Kalenderjahr. Neben der kurzfristig wirkenden Aussetzung der Rentenanpassung vom 1. Juli 2004 sind mittel- und langfristig wirkende Maßnahmen notwendig geworden, um die Finanzbelastung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragszahler und Rentenbezieher gleich zu verteilen. Dafür verantwortlich sind die stetig steigende Lebenserwartung sowie der Geburten- und Erwerbstätigenrückgang. Mit dem so genannten Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21. Juli 2004 wurde auch die Formel zur jährlichen Anpassung der Renten geändert.

Ab 2005 wird der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassung stärker beeinflussen. Mit der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors wird neben der Lohnentwicklung auch das zahlenmäßige Verhältnis zwischen versicherungspflichtig Beschäftigten und Rentenempfängern in die Berechnung der jährlichen Rentenanpassung einbezogen. Indirekt werden damit auch die Bevölkerungsentwicklung und die aktuelle Wirtschaftslage berücksichtigt. D.h., wenn der wirtschaftliche Aufschwung den Arbeitsmarkt belebt, dann zahlen mehr Beitragszahler in die Rentenkasse ein. Davon profitieren dann wiederum die Rentnerinnen und Rentner. Der Nachhaltigkeitsfaktor führt in diesem Fall zu einer stärkeren Erhöhung der Rente. Wird die Rentenlast hingegen von weniger Beitragszahlern aufgebracht, fällt die Rentensteigerung geringer aus.

Bis zum Jahre 2009 wird die Rentenanpassung geringer ausfallen, da der ansteigende Altersvorsorgeanteil die Rentenanpassung mitbestimmt. Ab dem Jahre 2010 soll ein weiterer Faktor in die Berechnung der Rentenanpassung dafür sorgen, dass die Anpassung noch geringer ausfällt. Das Rentenniveau soll bis 2030 auf 67 Prozent gesenkt werden. Bis zum Erreichen eines einheitlichen Rentenniveaus in den alten und neuen Bundesländer erfolgt die Anpassung der Renten nach unterschiedlichen Sätzen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Rente für Frauen (Frauenrente)
 
Rentenbank
 
Weitere Begriffe : Arbeitsbewertung, analytische | Leasing als Finanzierungsalternative | Moneycenterbanks
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.