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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rentenberater

Rentenberater bieten Beziehern oder Beitragszahlern der gesetzlichen Altersrente oder von sonstigen Sozialrenten eine gewerbs- und geschäftsmäßige Information und Beratung an. Sie können Rentenberechnungen vornehmen und Rechtsauskünfte erteilen. Sie dürfen auch als Rechtsbeistand vor Gericht auftreten. Sie können aber nur dann tätig werden, wenn sie gerichtlich als Rentenberater zugelassen sind.

Die gewerbsmäßige Rentenberatung oder die Berechnung eines künftigen Rentenanspruchs sind in Deutschland nur auf Grund einer gerichtlichen Zulassung gestattet. Das Verfahren ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Meist ist eine Prüfung vor dem Präsidenten des zuständigen Landessozialgerichts erforderlich. Wenn über die Beratung und Berechnung von Rentenansprüchen hinaus bei Streitigkeiten (zum Beispiel mit dem Versicherungsträger) auch eine Vertretung von Klienten vor einem Sozialgericht stattfinden soll, ist zudem noch eine besondere Zulassung durch den Präsidenten des Landessozialgerichts oder die zuständige oberste Landesbehörde erforderlich. Diese Zulassung gilt in solchen Fällen nur für bestimmte Sozialgerichte, also nicht generell für die Sozialgerichtsbarkeit.

Wenn es um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wegen Krankheit, nach einem Unfall oder wegen Vorruhestand geht, ist wegen des komplizierten deutschen Rentenrechts fachkundiger Rat erforderlich, um Nachteile für den Versicherten zu vermeiden. Das gilt ebenso für eine Nachversicherung oder die Nachentrichtung von Rentenbeiträgen wegen einer früheren Heiratserstattung. Hier muss jeweils die im Einzelfall günstigste Lösung errechnet werden.

Anders als bei einer Beratung durch den Träger der Rentenversicherung sind Auskünfte und Berechnungen durch geschäftsmäßige Rentenberater nicht kostenlos. Bei der Berechnung ihrer Gebühren sind sie den Rechtsanwälten gleichgestellt.

Eine staatlich geregelte Ausbildung für den Beruf des Rentenberaters gibt es nicht. Meist handelt es sich um ehemalige Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger, die sich selbständig gemacht haben. Auch Anwälte und andere Juristen, die sich die notwendigen Fachkenntnisse angeeignet und die vorgeschriebene Prüfung vor dem Sozialgericht abgelegt haben, sind in diesem Beruf tätig. Nach Schätzungen des zuständigen Bundesverbandes gibt es in Deutschland rund siebenhundert freiberuflich tätige Rentenberater.

Die Rentenberater müssen von den "Versichertenältesten" unterschieden werden, die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden von den gesetzlichen Rentenversicherungen als Mittler zwischen Versicherten und den Rentenversicherungsträgern betrachtet und sollen die Versicherten beraten und betreuen. Daneben bieten auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und andere Organisationen für ihre Mitglieder Beratungen in Sachen Altersrente und anderen Rentenfragen an. Umstritten ist, ob auch Vertreter von Lebensversicherungsunternehmen Rentenberatungen und -berechnungen durchführen dürfen. Da sie aus geschäftlichen Gründen ein Interesse daran haben, Versicherte zum Abschluss von privaten Lebens- oder Rentenversicherungen zu bewegen, ist eine objektive Information und Beratung nicht in jedem Fall gewährleistet.



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