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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Risikovorsorge im Kreditgeschäft

Nach MaRisk muss eine Bank Kriterien fixieren, auf deren Basis unter Beachtung der angewendeten Rechnungslegungsnormen Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft - einschl. Länderrisikovorsorge - zu bilden sind. Als Beispiel nennen die MaRisk ein institutsinternes Forderungsbewertungsverfahren. Die erforderliche Risikovorsorge muss zeitnah ermittelt und fortgeschrieben werden. Erheblicher Risikovorsorgebedarf muss der Bankgeschäftsleitung unvzgl. mitgeteilt werden.



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Risikovorsorge durch stille Reserven
 
Risikovorsorge, stille
 
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