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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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SAFE

Abk. für Synthetic Agreements for Forward Exchange; Vertrag zwischen zwei Parteien, einander entweder die Differenz zwischen einem zum Zeitpunkt der Vertragsschließung vereinbarten Swapsatz für eine zu einem künftigen Zeitpunkt beginnende Periode und dem zwei Geschäftstage vor Beginn dieser Periode im Devisenmarkt hierfür geltenden Swapsatz (bzw. dem von der British Bankers Association festgesetzten Swapsatz [“settlement rate”]) auszugleichen (ERA = Exchange Rate Agreement), oder zusätzlich zu diesem Ausgleich noch die Differenz zwischen einem bei Vertragsschließung festgesetzten Outrightkurs (Outright) und dem zwei Geschäftstage vor Beginn der Swapsatzperiode geltenden Kassakurs auszugleichen (FXA = Forward Exchange Agreement). Die Differenzbeträge werden auf einen zu vereinbarenden nominalen Betrag (“notional amount”) berechnet. – Zweck dieser Vereinbarungen ist die Festschreibung von Swapsätzen sowie (im Falle der FXA) von Outrightkursen unter Vermeidung der den herkömmlichen Swapgeschäften innewohnenden Erfüllungsrisiken (bei einem SAFE wird nur eine Zahlung geleistet, welche die Abweichung des Swapsatzes [und ggf. des künftigen Kassakurses] von dem vereinbarten Swapsatz bzw. Terminkurs beinhaltet). Auch: Schliess-, Stahl(schrank)fach; falsche Bez.: verschlossenes Depot. Mit laufender Nummer versehenes Fach im Stahlschrank bei einer Bank. Safes haben unterschiedliche Grössen. Sie werden von den meisten Banken an ihre Kunden zur Aufbewahrung von Wertgegenständen aller Art gegen eine im Voraus zu bezahlende Gebühr vermietet. Sie sind räumlich i. d. R. innerhalb der Kunden-tresoranlage der Banken untergebracht. Meist stehen sie unter Doppelverschluss des Kunden und der Bank, und sie können durch Vereinbarung eines Kennworts zusätzlich gesichert werden. Die Bank hat hins. des Safeinhalts kein Pfandrecht (wie beim offenen Depot), da sie keine Verwahrung vornimmt, sondern nur Raum vermietet. Sie hat allerdings das gesetzliche Vermieterpfandrecht i. Hinbl. a. Forderungen aus dem Mietverhältnis. I. Hinbl. a. andere von ihr zu fordernde Leistungen steht ihr jedoch evtl. ein Zurückbehaltungsrecht am Inhalt des Safes zu. Fach in einbruch- und feuersicheren Räumen (Tresor) einer Bank, das zur Aufbewahrung von Wertsachen gemietet werden kann.



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