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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schliessung, soziale

In der Wirtschaftssoziologie: [1] allgemein die Beschränkung oder das Verbot, Mitglied einer sozialen Gruppe werden zu können bzw. an den Handlungs- oder Erwerbschancen einer Gruppe teilzuhaben. [2] M. Weber bestimmt Offenheit bzw. Geschlossenheit (offene bzw. geschlossene soziale Beziehungen) als allgemeine soziologische Grundbegriffe: „Eine soziale Beziehung (gleichviel ob Vergemeinschaftung oder Vergesellschaftung) soll nach aussen \'offen\' heissen, wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen sozialen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihren geltenden Ordnungen niemand verwehrt wird, der dazu tatsächlich in der Lage und geneigt ist.“ Umgekehrt die nach aussen geschlossene soziale Beziehung (§ 10, Wirtschaft und Gesellschaft). Eine s. Seh. kann traditionell (z.B. Familienbindungen), af-fektuell (z.B. Liebespaar), wertrational (z.B. Glaubensgemeinschaft), zweckrational (z.B. wirtschaftliche Monopole) begründet sein. Neben diesen s.n Sch.en nach aussen erörtert M. Weber auch solche nach innen (also Einschränkungen der Handlungs- oder Erwerbschancen für einzelne oder Gruppen innerhalb eines Verbandes, eines Betriebes, einer Kaste usw.).



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