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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA)

Verwaltet Daten von Privatkunden, die ihr von Kreditinstituten übermittelt werden. Diese Informationen beziehen sich auf das Kundenverhalten im Hinblick auf die Führung von Girokonten, die Nutzung von Kreditkarten, die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften. Zweck ist die Vermeidung von Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten. Die SCHUFA ermittelt Daten nicht selbst. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die SCHUFA liefern. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte). Die Kreditinstitute sind verpflichtet, sich vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten eine Einwilligung der Kunden einzuholen. Bei Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. wird der SCHUFA-Eintrag nach drei Jahren gelöscht. Bei Minderjährigen direkt nach Schuldenbereinigung. Sitz ist Wiesbaden.



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