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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditkarte

Bei der Kreditkarte handelt es sich um einen Ausweis, der von einem Kreditkartenunternehmen ausgegeben wird. Die bekanntesten Kreditkartenunternehmen sind VISA, Mastercard, American Express und Diner’s Club. Mit der Kreditkarte räumt das Unternehmen dem Kunden einen bestimmten Kreditrahmen ein, den er zum bargeldlosen Zahlen benutzen kann. Die Zahlung wird also nicht sofort fällig, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist, in der Regel zum Monatsende, wird das Geld vom Konto des Kunden abgebucht. Bezahlt wird mit der Karte und Unterschrift.

Vielfach haben Kreditkarten eine Geldkartenfunktion (Geldkarte), das heißt, man kann mit ihnen und einer PIN von einem Geldautomaten eine Abhebung machen. Oft sind mit der Kreditkarte weitere Leistungen verbunden, etwa eine Reise- oder eine Unfallversicherung für den Fall, daß man die Reise mit der Kreditkarte bezahlt hat.

Wird der Kreditrahmen der Karte nicht nur ausgeschöpft, sondern überzogen, sind Zinsen fällig. Diese Zinsen sind außerordentlich hoch. Beträgt der Rahmenkredit der Karte 3.000 Mark, sollte man pro Monat nicht mehr als Güter für diesen Betrag kaufen.

Die mißbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte ist strafbar (Kreditkartenbetrug). („Bonitäts"-)Ausweis, der von einem Kreditkartenemittenten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung einem namentlich genannten Kreditkarteninhaber (bei nachgewiesener Kreditwürdigkeit) ausgestellt wird. Die K. kann auf nationaler und internationaler Ebene für die bargeldlose Bezahlung von Leistungen der dem Kreditkartensystem angeschlossenen Vertragsunternehmen - z. B. des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Handels, vieler Dienstleistungsbereiche (wie bei Reisen, Theater- und Konzertbesuchen) etc. - verwendet werden. Dabei hat der K.-Inhaber seine K. nur vorzulegen und auf einem speziellen Rechnungsformular seine Unterschrift zu leisten. Der Rechnungsbetrag wird dem Vertragsunternehmen vom K.-Emittenten (unter Abzug einer Provision) vergütet. Das Konto der K.-Inhabers wird - meist nur monatlich einmal - in Höhe der gesammelten Rechnungsbeträge (bei Auslandseinsatz mit geringem Aufschlag; z. B. 1 % des Rechnungsbetrages) belastet. Neben der Zahlungsfunktion hat die K. auch eine Kreditfunktion (Zahlungsaufschub für den K.-Inhaber bis zur Abrechnung - im Wege des Lastschriftverfahrens - seitens des K.-Emittenten). Bekannteste K.: American Express, Diners Club, VISA, Japanese Credit Bureau (JCB), EUROCARD/MasterCard. Neben den Universalkreditkarten (Drei-Parteien-System: K.-Emittent - K.-Inhaber - Vertragsunternehmen) gibt es Spezialkreditkarten (Zwei-Parteien-System: wie Kundenkreditkarten von Handelsunternehmen). Vgl. vorausbezahlte Karten.



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