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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geldautomat

Der Geldautomat, auch Bankautomat oder Bankomat genannt, ist eigentlich ein Geldausgabe-Automat. Er ermöglicht den Kunden eines Kreditinstituts, auch außerhalb der Schalterzeiten über Bargeld zu verfügen, und zwar über Papiergeld (Banknoten). Dabei gibt es einen Verfügungsrahmen je nachdem, ob man bei seiner eigenen Bank oder am Automaten einer Fremdbank Geld abhebt. Um am Ausgabeautomaten über Geld verfügen zu können, bedarf es eines speziellen Ausweises und einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Der Ausweis ist eine Plastikkarte mit Magnetstreifen. Man unterscheidet Kundenkarten und ec-Karten. (Eurochequekarte) Mit der Kundenkarte kann nur an Automaten des eigenen, also des kontoführenden Kreditinstituts verfugt werden, mit der ec-Karte auch bei Fremdbanken. Von Fremdbanken wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt bei den meisten Banken 1 % des abgehobenen Betrages. Besonders unverschämt sind die Gebührenforderungen der Sparkassen. Sie liegen in der Regel zwischen vier und zehn Mark.

Als Reaktion darauf und um ihren Kunden diese Gebühr zu ersparen, haben führende deutsche Geschäftsbanken Kooperationsvereinbarungen miteinander abgeschlossen (z.B. für die Cash Group). Wer Kunde einer dieser kooperierenden Banken ist, braucht für Abhebungen an deren Automaten keine Gebühr mehr zu entrichten.

Mit der ec-Karte oder einer Kreditkarte mit Geldkartenfunktion (Geldkarte) können auch Abhebungen von Banknoten der jeweiligen nationalen Währung an ausländischen Geldautomaten vorgenommen werden. Ab dem 1. Januar 2002 müssen in allen Teilnehmerländern der Europäischen Währungsunion die Bankautomaten auf den Euro umgerüstet werden.



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