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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schwangerenberatung

Frauen und Männer haben das Recht, sich in allen Fragen zur Schwangerschaft von einer Beratungsstelle oder vom Arzt informieren zu lassen. Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf die Beratung im Fall eines Schwangerschaftkonfliktes. Jede Schwangere kann sich bei einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle über soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und Mütter, Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz, Möglichkeiten der Kinderbetreuung und bestehende Familien fördernde Leistungen informieren.

Darüber hinaus hat die Beratungsstelle die Aufgabe, die Schwangere bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Leistungsträgern, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen. Die Beratung ist kostenfrei. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenem Kind. Dies ist sowohl in Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes als auch vom Gesetzgeber unstreitig anerkannt. Diese Schutzfunktion will der Staat mit einer entsprechend ausgestalteten Schwangerenberatung und Hilfen für Schwangere wahrnehmen. Die Beratung hat laut gesetzlicher Grundlage das Ziel, das Leben des ungeborenen Kindes zu erhalten.

Will eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, muss sie einen Beratungsschein einer anerkannten Beratungsstelle wie zum Beispiel von Pro Familia oder der Caritas vorlegen. Die Bundesländer sind verpflichtet, ein ausreichend plurales Angebot von Beratungsstellen in Wohnortnähe zu sichern. Die Schwangere soll die Möglichkeit haben, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, zu der sie Vertrauen hat und die ihrer weltanschaulichen Ausrichtung entspricht. Das Gesetz sieht vor, dass die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dient. Sie ist jedoch nach dem Gesetz "ergebnisoffen" zu führen.



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