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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sichtwechsel, -tratte

Sightdraft. Bei Vorlegung - bei Sicht - zahlbarer Wechsel. Wechsel, der kein bestimmtes Fälligkeitsdatum trägt, sondern auf dem vermerkt ist, dass er aufsieht, also bei Vorlegung einzulösen ist. Er kann auch einebestimmteangegebene Zeit nach Sicht(Nachsichtwech-sel) fällig gestellt sein. Der Sichtwechsel muss binnen eines Jahres nach Ausstellung zur Einlösung präsentiert werden; der Aussteller kann eine kürzere oder auch eine längere Frist dafür bestimmen, die Indossanten jedoch nur eine kürzere. Auch kann der Ausstellerbestimmen, dass dieVorlegungzur Zahlung nicht vor einem bestimmten Datum erfolgen soll.



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