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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sichtzahlungsakkreditiv

Sichtakkreditiv. Zahlungsakkreditiv, bei weitem üblichste Dokumentenakkreditivart: Wenn die Akkreditivbedingungen erfüllt sind, erfolgt Zahlung an den Begünstigten aufsieht, d. h. unmittelbar nach Einreichung der im Akkreditiv vorgeschriebenen ordnungsmässigen Dokumente. Beim Sichtakkreditiv verpflichtet sich die eröffnende Bank, gegen Vorlage der verlangten Dokumente den Akkreditivbetrag an den Begünstigten zu zahlen oder durch die als Zahlstelle benannte Bank zahlen zu lassen. Anders: Deferredpayment-Akkreditiv. Sichtakkreditiv.



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