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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sonderabschreibungen

(engl. special depreciation) Sonderabschreibung sind bilanzielle Abschreibungen für Vermögensgegenstände (Vermögen) des Anlagevermögens, auf der Grundlage steuerrechtlicher Vorschriften in § 7a Einkommensteuergesetz (EStG). Sie dürfen zusätzlich zu der Abschreibung nach der linearen, der leistungsbezogenen, aber auch der degressiven Abschreibungsmethode in einer bestimmten prozentualen Höhe von den Anschaffungsoder Herstellungskosten vorgenommen werden. Der Staat will im Rahmen seiner Konjunkturpolitik (Konjunktur) oder bestimmter anderer Zwecke Unternehmen zur Durchführung von Investitionen anregen. Mit der Sonderabschreibung räumt er deshalb die Möglichkeit zur Erzielung einer Steuerstundung in der Anlaufphase einer Anlagennutzung ein. Um die Vorteile dieses zinslosen Steuerkredites in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können, werden Sonderabschreibungen i. d. R. im ersten Jahr nach Anschaffung oder Herstellung des Vermögensgegenstandes von den Unternehmen durchgeführt. Die steuerrechtliche Anerkennung der Sonderabschreibung ist an die gleichzeitige Berücksichtigung im handelsrechtlichen Jahresabschluss gebunden, die in § 254 u. § 279 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt ist. Um den Einblick in die tatsächliche Vermögens und Erfolgslage nicht zu erschweren, sollte der Ausweis über die indirekte Abschreibung als so genannter Sonderposten mit Rücklageanteil auf der Passivseite (Passiva) der Bilanz erfolgen.



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