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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sozialbilanz

ist keine Bilanz im gesetzlichen Sinne. Vielmehr wird eine »gesellschaftsbezogene Rechnungslegung« (englisch: social accounting) aufgestellt. Dabei werden die Beziehungen der Unternehmung zur Umwelt (Standort, Bevölkerung, Stadt, Land usw.) in Form von Belastungen und Schädigungen (z.B. Luft- und Wasserverschmutzung) sowie andererseits Nutzenstiftungen (z.B. Wiederaufforstungen, Abfallentgiftung; auch: Sozialeinrichtungen wie Kindergärten usw.) einander gegenübergestellt. Dies kann auch in Form einer gesellschaftsbezogenen »Gewinn- und Verlustrechnung« erfolgen, wenn sich die beiden Seiten im Umfang nicht gleichen. Probleme bestehen vor allem in der Bewertung der Posten.



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Weitere Begriffe : Gesetz des tendenziellen Falls der Profitrate | Tauschgesellschaft | Giralgeld
 
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