Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Sportbootversicherung

Mit verschiedenen Sportbootversicherungen lassen sich auch im Bereich des Wassersports finanzielle Risiken minimieren. Eine Sportboot-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn anderen durch die Bootstour ein Schaden zugefügt wird. Sie ist wichtig für Bootseigner, denn sie haften grundsätzlich in unbeschränkter Höhe. Die Kaskopolice versichert dagegen Schäden am eigenen Boot.

Ohne die richtigen Policen kann der Urlaubs - oder Wochenendtörn schnell zu einem finanziellen Alptraum werden. Egal ob Jolle, Segelyacht oder Motorboot: Bei Unfällen haftet der Verursacher unbegrenzt für die gesamten Schäden. Auch wenn dass Schiff kentert oder sogar sinkt, schützt eine Sportboot-Versicherung vor der finanziellen Katastrophe.

Die Sportboot-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste unter den Bootsversicherungen. Sie springt ein, wenn Dritte zu Schaden kommen.

Beispiel: Bei einem Ankermanöver verschätzt sich der Bootsführer mit der Ankerkette. Sie ist zu kurz, das Boot löst sich und rammt die Nachbar-Yacht. Diese schlägt darauf leck und der andere Yacht-Eigner verletzt sich beim Sturz die Hand.

Für diese Schäden besteht eine unbeschränkte Haftung. Sinkt das fremde Boot, muss auch dieser Schaden ersetzt werden. Wie viel die Versicherung letztlich bezahlt, hängt von der Deckungssumme ab. Bis zu 15 Millionen Euro (pauschal) lassen sich vereinbaren. Wer nur mit einer Jolle segelt, für den reichen auch Summen von etwa fünf Millionen Euro, denn kleinere Boote richten bei Kollisionen meistens geringere Schäden an. Beiboote von größeren Schiffen wie Kielyachten oder Motorbooten sind häufig beitragsfrei eingeschlossen. Manche Versicherer grenzen ihre Leistungen aber hinsichtlich Motorstärke und Nutzung des Beibootes ein. Üblicherweise gelten bei Bootshaftpflichtversicherungen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB). Manche Policen haben abweichende Bestimmungen. Wer auf besondere Leistungen wert legt, sollte daher das Kleingedruckte vergleichen. Anders als bei Autohaftpflichtversicherungen ist diese Police zwar nicht vorgeschrieben aber sehr empfehlenswert.

Die Sportboot-Kaskoversicherung

Für Schäden am eigenen Schiff kommt die Kaskoversicherung auf. Sie ersetzt Teilschäden oder den ganzen Verlust des Bootes. Bei diesen Policen gilt eine bestimmte Taxe: Der Schiffseigner vereinbart dabei mit dem Versicherer eine feste Summe - die Taxe - die der Versicherer bei einem Totalverlust ersetzt. Abzüge "neu für alt" gibt es nicht. Ähnlich wie die KfZ-Vollkaskoversicherung ist die Sportboot-Kaskoversicherung nicht unbedingt nötig. Wer bei Unfällen wie zum Beispiel Kentern, Sinken oder Mastbruch gewappnet sein will, sollte aber über diese Police nachdenken.

Tarife

Die Prämie richtet sich bei Segelyachten nach der Segelfläche. Mit steigender Quadratmeterzahl erhöhen sich die Beiträge. Bei Motoryachten entscheidet die PS-Zahl. Bei Bootversicherungen hängen die Beiträge auch von dem jeweiligen Fahrtengebiet ab. Es kann auf bestimmte Regionen begrenzt sein, zum Beispiel auf den Bodensee oder auf deutsche Binnengewässer. Bei Abschluss einer Police sollten Sportbootfahrer daher an das Einsatzgebiet denken.

Surfbretter

Auch beim Gebrauch von Surfbrettern können andere Menschen zu Schaden kommen. In diesen Fällen springt die private Haftpflichtversicherung nicht immer ein. Manche Policen schließen diese Leistung aus. Wer auf diesen Schutz Wert legt, sollte daher in seinen Vertrag sehen oder die Versicherung danach fragen. Für Surfer, die noch keine private Haftpflichtversicherung besitzen, lohnt es sich, eine Police mit dieser Leistung auszuwählen. Sie müssen dann keine zusätzliche Wassersportversicherung abschließen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Spontanität
 
Spot
 
Weitere Begriffe : gap, revolutionary | Non-Profit-Organisation (NGO) | mehrere Konten eines Kunden
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.