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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Stand

In der Wirtschaftssoziologie: [1] Bezeichnung für den Rang des einzelnen und zugleich für die Gruppierung (Schicht), der er angehört. Voraussetzung für den Stand ist, dass die Funktion der Gruppierung und des einzelnen für den Staat bzw. die Gesellschaft identisch ist und von daher durch Recht und Gesetz abgesichert bleibt (Privilegien). Der Stand verfügt als Gruppierung über eine eigene tra-ditional orientierte Subkultur, einen „Lebensstil“ (M. Weber), der die Gruppenmitglieder bindet und den Stand von anderen S.en abhebt. [2] Sozialhistorische Bezeichnung für eine rechtlich und sozial abgeschlossene Schicht. Im frühen und hohen Mittelalter ist die Gesellschaft in Geburtsstände geschichtet: Adel, Freie, Unfreie; im ausgehenden Mittelalter und in der frühen Neuzeit (Ständestaat [2]) erlangen vornehmlich die drei Stände Adel, Klerus und Bürgertum verfassungsrechtliche Bedeutung, wohingegen der Stand der Bauern fast überall in Europa politisch entmachtet wird.



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