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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Stiftung

Eine Stiftung wird von einer natürlichen oder juristischen Person ins Leben gerufen, um damit bestimmte Projekte finanziell zu fördern. Der Stifter zahlt zu Lebzeiten oder per Testament nach seinem Tode eine Summe ein, die die Stiftung dann unabhängig verwaltet. Sie ist allerdings an den Willen des Stifters gebunden; zumeist verfolgt dieser wohltätige Zwecke. In der Regel bleibt das ursprünglich eingezahlte Geld unangetastet und nur die Zinsen werden ausgeschüttet. So ist das dauerhafte Fortbestehen der Stiftung gesichert. Geführt wird die Stiftung von einem Vorstand, dem nicht selten der Stifter selbst angehört oder von diesem sogar geleitet wird. Doch auch der Stifter ist an den in der Satzung einmal formulierten Zweck der Stiftung gebunden - es ist nicht mehr sein Geld, das er verwaltet. Die größte Stiftung der Welt ist die von Bill und Melinda Gates, die gegen Aids, Malaria und schlechte Bildung kämpft.



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