Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Swapbank

Swaptransaktionen sind überwiegend Bankleistungen, die international tätige Banken als Bestandteil ihres Leistungsprogramms in verschiedenen Arten und Varianten am Markt für Finanzierungsinstrumente und -verfahren anbieten. Eine Bank kann im Rahmen eines Swapgeschäfts 2 unterschiedliche Funktionen ausüben: als Vermittler eines Swapgeschäfts oder als aktiver Partner. Bei der Vermittlungstätigkeit wird zwischen offener und anonymer Vermittlung unterschieden, d. h. die Bank als Arrangeur eines Swaps oder als Zwischenpartei (Intermediary). Als aktiver Partner schliesst eine Bank im Rahmen ihrer eigenen geschäftspolitischen Zielsetzung -Verbesserung der Zinsergebnisse, Absicherung gegen Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken - Swapgeschäfte ab, mit denen sie sowohl die damit verbundenen Kostenvorteile als auch die Risiken übernimmt. In der Vermittlerposition führt sie als Arrangeur swapwillige Partner zusammen, ohne dabei selbst rechtliche und finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Als Intermediary fungiert sie als zwischengeschalteter Vertragspartner, indem sie mit 2 gegenseitig anonymen Swapparteien, die untereinander keine rechtliche Beziehung eingegangen sind, separate Verträge abschliesst und den jeweiligen Parteien gegenüber eine Erfüllungsgarantie abgibt. Banken treten auch als Marketmaker auf, indem sie im Rahmen ihres Vermittlungsgeschäfts Swaps mit einem Partner abschliessen in der Absicht, als spätere Zwischenpartei zu fungieren, ohne aber bereits eine geeignete Gegenpartei ausgemacht zu haben. Die Bereitschaft, solche offenen Swappositionen einzugehen, bewirkt dabei eine weiter gehende Individualisierung der Strukturierung und Abwicklung der Swapgeschäfte, verbunden mit einer erheblich verkürzten Reaktionszeit des Marktes, denn in diesem Fall ist ein Swa-pinteressent nicht mehr gezwungen, mit dem Abschluss des Geschäfts zu warten, bis eine geeignete Gegenpartei gefunden ist.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Swapausfallrisiko
 
swapbezogene Termin- und Optionsgeschäfte
 
Weitere Begriffe : Swiss Euro Clearing Bank | Block an der Macht | Sicherheitenbestellung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.