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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Tresor

Schrankfach; Räumlichkeiten in Kreditinstituten zur sicheren Aufbewahrung von Bargeld, Edelmetallen, Schmuck, Urkunden usw., auch als Ort für geschlossene Depots. In Sonderverwahrung genommene effektive Stücke sind im Tresor getrennt nach Mantel und Bogen aufzubewahren. Auch: Stahl-, Silberkammer. Gegenstand des Tresorgeschäfts einer Bank. Besonders hochgradig gesicherter Raum in einer Bank, der der Aufbewahrung von Wertsachen, Wertpapieren usw. von Kunden der Bank dient. Er enthält zu diesem Zweck eine Anzahl von Safes (Schliessfächern), Stahlschränken u. a. Aufbewahrungsmöglichkeiten auch für Grossobjekte wie Gemälde u.a. Kunstgegenstände usw. Ist durch alle technisch möglichen Sicherungseinrichtungen gesichert. Darf nur zusammen mit den hierfür zuständigen Personen der Bank betreten werden, wobei der Zugang für den Kunden ebenfalls noch mittels besonderer Vorkehrungen gesichert ist. Siehe auch: Safe



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