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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Unterbeteiligung

gesetzlich nicht geregelte, von der Rechtsprechung anerkannte Beteiligung an einer Gesellschaftsbeteiligung. Eine Unterbeteiligung kann für die Vertragspartner gesellschafts- und steuerrechtlich bedeutsam sein: In atypischen Fällen kann Mitunternehmerschaft vorliegen. Gemäß §179 II 3 AO kann dann eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (etwa Gewinn, Einheitswert) erfolgen (Feststellungsbescheid). 1. Beteiligung eines Dritten an einem Gesellschaftsanteil. 2. Unterbeteiligung bei Krediten: Verfahren, bei dem ein Kreditgeber einem anderen einen Teilbetrag des von ihm gewährten Kredits abtritt, ohne dass dies nach aussen erkennbar wird, evtl. auch nicht dem Kreditnehmer, der weiter seine Zahlungen zur Kreditbedienung an den Hauptkreditgeber zahlt. Dieser leitet davon den entspr. Teil an den Unterbeteiligten weiter. Am internationalen Kreditmarkt ist das Verfahren durch mehr standardisierte Formen mit anderer Konstruktion in Form der Transferableloan-Facilities (Transferableloan-Instruments und -Certificates) ersetzt.



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