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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vereinbarung der Zentralbanken über Goldbestände

Zur Klarstellung der Absichten bzgl. ihrer Goldbestände haben die wichtigsten europäischen Zentralbanken eine formelle Erklärung abgegeben. Darin wird festgehalten: 1. Gold bleibt wichtiger Bestandteil der gesamten Weltwährungsreserven. 2. Die Unterzeichnerinstitutionen werden nicht am Markt als Verkäufer auftreten. 3. Goldverkäufe werden im Rahmen eines abgestimmten Programms getätigt. Die jährlichen Verkäufe werden rd. 400 t nicht übersteigen; das gesamte Verkaufsvolumen in diesem Zeitraum wird nicht über 2000 t hinausgehen. 4. Die Unterzeichner der Vereinbarung sind übereingekommen, ihre Goldleihgeschäfte und den Einsatz von Goldfutures und Goldoptionen nicht auszuweiten. Die Vereinbarung wird nach 5 Jahren überprüft.



 
Weitere Begriffe : Deutsche Bundesbank, Falschgeldbehandlung | Geplanter Behandlungsablauf | Benchmark, -marking
 
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