Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Versandscheck

Scheck, der an einem anderen Ort als dem, an dem die Bank, bei der er zur Gutschrift eingereicht wurde, zahlbar ist. Er muss daher zum Inkasso (Scheckinkasso) versandt werden bzw. über das vereinfachte Scheck- und Lastschrifteinzugsverfahren der Bundesbank oder über die betr. Gironetze eingezogen werden. Bei Direktversand - etwa wegen Eilbedürftigkeit - wird der Scheck zusammen mit einer Bezahltmeldungskarte unmittelbar an die bezogene Bank versandt. Ggs.: Platzscheck.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Versandhandel (mit Arzneimitteln)
 
Versandwechsel
 
Weitere Begriffe : Vertical Spread | Körper, sozialer | Führung, autoritäre
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.