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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Währungsunion

Die Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Staaten, die gleiche Währung als gesetzliches Zahlungsmittel zu verwenden und ihren Wert nach innen und außen gemeinsam festzulegen und zu bewahren, nennt man Währungsunion.

Weil diese Form des festen Währungsverbundes nur dann möglich ist, wenn innerhalb des Währungsgebietes die gleichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen angestrebt werden, wird mit der Währungs- meist auch eine Wirtschaftsunion verbunden sowie die Errichtung einer gemeinsamen Notenbank vereinbart. Eine solche Wirtschafts- und Währungsunion stellt dann die weitest gehende Form der Integration zweier oder mehrerer Volkswirtschaften dar. Dabei werden in der Regel die nationalen Währungen entweder durch ein gemeinsames Zahlungsmittel ersetzt oder das eine Land übernimmt die Währung des anderen. Möglich ist aber auch eine dauerhaft geltende, feste Relation zwischen den verschiedenen Währungen. Für alle diese Möglichkeiten gibt es praktische Beispiele, wie zum Beispiel die europäische Währungsunion und die zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland 1990. Eine Währungsunion darf nicht mit einer Währungsreform verwechselt werden.

Wenn eine Gruppe von Ländern vereinbart, die Kurse ihrer Währungen nur in sehr engen Grenzen schwanken zu lassen und die Einhaltung der festgelegten Bandbreiten durch Eingriffe der Notenbanken am Devisenmarkt garantiert werden soll, kann dies als Vorstufe zu einer Währungsunion betrachtet werden. Denn auch diese engen Schwankungsbreiten können auf Dauer nur eingehalten werden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung in den beteiligten Ländern weitgehend gleichförmig verläuft, also vor allem die Preissteigerungsraten nicht allzu weit voneinander abweichen. Ein solches Wechselkursregime kann sein Ziel nur erreichen, wenn die beteiligten Länder es schaffen, ihre Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik eng aufeinander abzustimmen.

Als Währungsunion wird ein Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten bezeichnet, die eine gemeinsame Währung haben und eine gemeinsame Währungspolitik betreiben. z.B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) Vereinigung verschiedener Währungsgebiete. Siehe auch: Deutsche Währungsunion, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion Bez. f. den Zusammenschluss von Währungen (i. d. R. verbunden mit der Einführung einer neuen einheitlichen Währung) oder für die Ausweitung des Gebietes einer Währung auf das Gebiet einer (oder mehrerer) anderen (anderer). Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit: Europäische Währungsunion von 1999 (Einführung des Euro); Deutschdeutsche (BRD-DDR) Währungsunion von 1990.



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