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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Warenbörse

Börse Börse, deren Handelsobjekte bewegliche Sachen (soweit vertretbar und nicht leicht verderblich) sind. Es sind zwei Arten von W. zu unterscheiden: (1) Produktenbörse. An ihr werden Waren mit beschränkter Fungibilität gehandelt. Wesentlich ist dabei das Effektivgeschäft, d. h., es werden Verträge über tatsächlich existierende Waren abgeschlossen und auch real erfüllt. Die körperliche Anwesenheit der Ware am Börsenort oder im Börsensaal ist nicht unbedingt erforderlich. Gehandelt werden meist Produkte von nur regional begrenzter Bedeutung, z. B. Getreide oder Futtermittel. (2) Warenterminbörse. An ihr werden (Welthandels-)Waren mit voller Fungibilität gehandelt. Bei solchen Termingeschäften erfolgt die Geschäftsabwicklung über mengen- und qualitätsmäßig standardisierte Einheiten (Kontrakte). Sie beziehen sich vornehmlich auf Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse (wie z. B. Heizöl, Kupfer; Baumwolle, Kaffee, Tee, Weizen, Zucker). Die Verträge müssen nicht sofort, sondern zu einem bestimmten zukünftigen Termin erfüllt werden. Ein Kontraktkäufer kann sich daher an der Warenterminbörse (im Unterschied zur Produktenbörse) durch ein Gegengeschäft (also einen Kontraktverkauf zum gleichen Termin) der effektiven Vertragserfüllung entziehen. Warenterminbörsen sind somit für die Abwicklung von Arbitrage- und Hedge-Geschäften von besonderer Bedeutung. (Produktenbörse): Eine Börse, auf der fungible Güter wie z.B. Rohstoffe (Kautschuk, Baumwolle), Metalle, landwirtschaft­liche Produkte (Getreide, Kaffee, Zucker, Süd­früchte usw.) gehandelt werden.



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