Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gegengeschäft

ist eine Form des Verbundgeschäfts, die hauptsächlich im Osthandel vorkommt. Dabei werden zwei Verträge getrennt geschlossen: Der Basisvertrag (Ost-Importeur verpflichtet sich zum Bezug bestimmter Güter) und der Gegenvertrag (West-Exporteur verpflichtet sich zum Import von Waren aus dem Partnerland). Zweck: Das Ostblockland will den Abfluß von Devisen aus dem Basisvertrag durch den Gegenvertrag wieder ausgleichen. Da der Exporteur den Gegenvertrag nur auf sich nimmt, um den Basisvertrag zu bekommen, reicht er den Gegenvertrag an einen sogenannten »Transiteur« weiter, der auf die Vermarktung derartiger Waren spezialisiert ist. Siehe auch Kompensationsgeschäft.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gegenelite
 
Gegengesellschaft
 
Weitere Begriffe : Nettozins(satz) | Analyse | Inhaberaktie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.