Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Warenzeichen

ist ein Kennzeichen, das dazu dient, die Ware eines Gewerbetreibenden von den Waren anderer zu unterscheiden. Es kann sich um ein Wortzeichen (z.B. DKW), um ein Bildzeichen (Signet) oder ein kombiniertes Wort-Bild-Zeichen (Lufthansa mit Kranich) handeln. Der Schutz eines Warenzeichens erfolgt durch Eintragung in die Zeichenrolle beim Patentamt. Die Unterscheidung von anderen Warenzeichen muß eindeutig sein, verwechslungsfähige Zeichen, solche, die nur allgemeine Angaben (z.B. Naturwein, Mocca) oder nur eine allgemeine Beschreibung enthalten (z.B. Zeitung), sind nicht schutzfähig. Das Warenzeichen gehört zum Gewerbebetrieb und ist zusammen mit diesem oder einem Teil davon übertragbar und vererblich. Siehe auch Marke.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Warenwertpapiere
 
Warenzirkulation
 
Weitere Begriffe : nicht-direktiver Führungsstil | Productspread | Hermeneutik
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.