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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Patentamt

Das Patentamt hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte (Patente) zu erteilen und zu verwalten sowie die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland zu informieren. Das Europäische Patentamt erfüllt denselben Zweck über Ländergrenzen hinweg auf europäischer Ebene. Mit der Einreichung einer einzigen Anmeldung in einer der drei Amtssprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) kann Patentschutz in mehreren oder allen 20 EPÜ-Vertragsstaaten erlangt werden.

Das Patent ist ein Rechtstitel, der dem Patentinhaber das ausschließliche Recht verleiht, die patentierte Erfindung auf einem bestimmten räumlichen Gebiet für eine befristete Zeit zu benutzen, indem er andere u.a. von der Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch dieser Erfindung ohne seine Zustimmung ausschließen kann. Patentanmeldungen und erteilte Patente werden veröffentlicht. Sie sind damit ein wirksames Mittel zur Vermeidung von Parallelentwicklungen und Doppelforschungen. Das ausschließliche Recht an einer gewerblich verwertbaren Erfindung erleichtert die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten der Unternehmen. Es regt aber auch die Forschung nach Alternativlösungen an.

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), eine dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnete Bundesoberbehörde, ist die Zentralstelle auf dem Gebiet des "Gewerblichen Rechtsschutzes" (Patente) in Deutschland. Zusammen mit seinen Vorläufern - dem Kaiserlichen Patentamt und dem Reichspatentamt - blickt es auf eine mehr als 120-jährige Geschichte zurück. Ein effektives Vorgehen gegen Plagiate und Imitationen von wirtschaftlich erfolgreichen Erfindungen ist nur mit Hilfe gewerblicher Schutzrechte möglich. Patente und Gebrauchsmuster zum Schutz der technischen Komponenten, die Marke zum Schutz des "guten Namens" und das Geschmacksmuster zum Schutz des Designs gewähren dem jeweiligen Inhaber Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche. Damit trägt das Patentamt - an der Schnittstelle zwischen Idee und Realisierung von Innovationen - wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandorts bei. Das Amt ist mit Dienststellen in München (Hauptsitz), Jena und Berlin vertreten und beschäftigt insgesamt rund 2.400 Mitarbeiter.

Die Hauptabteilung 1 ist für das wichtigste technische Schutzrecht, das Patent, zuständig. Sie umfasst 26 Abteilungen, die mit ca. 600 Patentprüfern aller technischen Fachrichtungen besetzt sind. Arbeitsschwerpunkte sind die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Bearbeitung von Einsprüchen gegen erteilte Patente und Patentbeschränkungsverfahren. Die Patentprüfer sind ferner an den Verfahren der Schiedsstelle bei der Festsetzung der Vergütung im Falle einer Lizenzbereitschaft beteiligt. Abteilung 2 informiert die Öffentlichkeit über die gewerblichen Schutzrechte, z.B. durch elektronische Dienste im Internet und andere Informations- und Auskunftsdienste. Abteilung 3 prüft, erlässt und verwaltet nationale Marken - vor allem deren Namen und Design. Abteilung 4 gliedert sich in drei Abteilungen. Dort werden zum einen "klassische" Verwaltungsaufgaben wie Personalangelegenheiten oder Haushalt wahrgenommen. Ebenfalls der Hauptabteilung 4 zugeordnet ist die Rechtsabteilung.

Technisches Informationszentrum Berlin (TIZ)

Das TIZ Berlin hält für die Öffentlichkeit ein umfassendes Informationsangebot über alle gewerblichen Schutzrechte und Normen bereit. Die Auskunftsstelle informiert über gewerbliche Schutzrechte; in der Auslegehalle und der Öffentlichen Markenkartei stehen Patentschriften, Nachweise zu Marken und Veröffentlichungen zu Geschmacksmustern zur Einsicht bereit. Beim Schriftenvertrieb sind die Publikationen nahezu aller Patentämter erhältlich.

Europäisches Patentamt (EPA)

Das europäische Patent ermöglicht, mit einer Anmeldung in einer Amtssprache des Europäischen Patentamtes (Deutsch, Englisch oder Französisch) in einem einheitlichen Verfahren vor dem EPA in allen Vertragsstaaten Patentschutz zu erlangen. Der Anmelder kann jedoch selbst bestimmen, in welchen Vertragsstaaten das Patent Wirkung haben soll. Ein europäisches Patent entfaltet in den Vertragsstaaten dieselbe rechtliche Wirkung wie ein in diesem Staat erteiltes nationales Patent. Das Europäische Patentamt erteilt europäische Patente für die Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, das am 7. Oktober 1977 in Kraft trat. Am 1. Juni 1978 nahm das Europäische Patentamt erstmals Anmeldungen entgegen. Hauptsitz ist München. Daneben hat das Amt eine Zweigstelle in Den Haag sowie Dienststellen in Berlin und Wien. Innerhalb der letzten 5 Jahre sind die Anmeldezahlen um fast 100 Prozent gestiegen. Heute arbeiten 2.400 Bedienstete in München, 2.100 in Den Haag, 200 in Berlin und 90 in Wien. Die Tätigkeit des EPA wird vom Verwaltungsrat der Organisation überwacht, der sich aus Delegierten der Vertragsstaaten (Österreich, Belgien, Schweiz, Zypern, Deutschland, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Türkei, Griechenland, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweden, Großbritannien und seit 2002 Bulgarien, Tschechien, Estland und Slowakei) zusammensetzt. Angesichts des wachsenden Interesses an der Erlangung von Patentschutz in Ländern Mittel- und Osteuropas hat die Europäische Patentorganisation mit Albanien, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowenien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bilaterale Abkommen geschlossen, die es ermöglichen, den Schutz, den ein europäisches Patent gewährt, auf Antrag des Anmelders auf diese Staaten zu erstrecken.

Patentschutz ist teuer. Es gilt, Risiken und Nutzen sorgfältig abzuwägen. Patentschutz ist für diejenigen Länder anzuraten, in denen man sich von der Erfindung größere wirtschaftliche Vorteile verspricht. Eine europäische Patentanmeldung lohnt sich, wenn eine Erfindung in mindestens drei europäischen Ländern geschützt werden soll. Die Laufzeit beträgt normalerweise bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

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