Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Europäische Zentralbank, (EZB-)Rat

Der EZB-Rat ist oberstes Beschlussorgan. Er besteht aus allen Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der NZB der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. I. Hinbl. a. Ziele und Aufgaben, die dem Eurosystem übertragen wurden, ist der EZB-Rat insb. verantwortlich für: 1. Erlass der Leitlinien und Entscheidungen, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem Eurosystem nach dem EU-Vertrag und der Satzung übertragenen Aufgaben zu gewährleisten. 2. Festlegung der Geldpolitik des Eurowährungsgebiets (hierzu zählen geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem sowie der Erlass der für ihre Ausführung notwendigen Beschlüsse und Leitlinien). 3. Entscheidungen über die Anwendung andererlnstrumente derGeldpolitik. 4. Erlass der Verordnung über die Berechnung und Bestimmung des Mindestreservesolls. 5. Erlass von Verordnungen zur Gewährleistung effizienter und zuverlässiger Verrechnungsund Zahlungssysteme innerhalb der Gemeinschaft. 6. Erlass von Leitlinien für Geschäfte, die NZB und Mitgliedstaaten mit den ihnen verbleibenden Währungsreserven durchführen. 7. Ergreifen der notwendigen Massnahmen, um die Einhaltung der Leitlinien und Weisungen der EZB sicherzustellen. 8. Festlegung der Informationspflichten der NZB, Wahrnehmung der beratenden Funktionen der EZB, Beschliessen der Geschäftsordnung, die die interne Organisation der EZB und ihrer Beschlussorgane regelt, Genehmigung der Ausgabe von Eurobanknoten und des Ausgabevolumens der Euromünzen innerhalb des Eurowährungsgebiets u. a. Der EZB-Rat tritt i. d. R. alle 2 Wochen in Frankfurt a. M. zusammen. Bei seiner ersten Sitzung im Monat führt der EZB-Rat u. a. eine eingehende Analyse der monetären und wirtschaftlichen Entwicklung durch und fasst die damit verbundenen Beschlüsse, während bei der zweiten Sitzung vorwiegend Fragen behandelt werden, die mit den übrigen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der EZB und des Eurosystems zusammenhängen. Ge-legentl. finden Sitzungen auch ausserhalb Frankfurts statt, und zwar bei NZB. Die EZB-Ratsmitglieder sind an einen Verhaltenskodex gebunden, der ihrer Verantwortung Rechnung trägt, Integrität und Ansehen des Eurosystems zu wahren sowie Effektivität der Operationen des Eurosystems zu gewährleisten. Zudem hat der EZB-Rat einen Berater ernannt, der seinen Mitgliedern zu Fragen des beruflichen Verhaltens Orientierungshilfen bieten soll. Zusätzlich dient der Verhaltenskodex den Beschäftigten der EZB und den Direktoriumsmitgliedern als Richtschnur und Massstab für ihr berufliches Verhalten. Von Beschäftigten und Mitgliedern des Direktoriums der EZB wird erwartet, dass sie in der Ausübung ihrerTätigkeit einen hohen Standard an Berufsethik wahren.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Europäische Zentralbank, (EZB-) Rat, Abstimmungsmodalitäten
 
Europäische Zentralbank, Aufgaben
 
Weitere Begriffe : Photovoltaikanlage | Statebank | Egalität
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.