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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wasserschutzgesetz

Der offizielle Name lautet "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts". Gemeint sind damit sowohl das Grundwasser als auch Küsten- und oberirdische Gewässer. Sie sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und müssen so bewirtschaftet werden, dass sie dem Wohle aller dienen - so sieht es das Gesetz vor. Grundsätzlich geht es also darum, dass diese Gewässer geschützt werden sollen.

Das Gesetz besteht aus sechs Teilen: Neben den gemeinsamen Bestimmungen im ersten Teil gibt es sowohl für das Grundwasser als auch für Küsten und oberirdische Gewässer separate Bestimmungen. So geht es zum Beispiel in Paragraf 34 um die Reinhaltung des Grundwassers. Paragraf 23 regelt, dass jedermann oberirdische Gewässer, also zum Beispiel Seen, nutzen darf, so lange es daran keine anderen - beispielsweise privaten - Rechte gibt. Paragraf 32b sieht zum Beispiel vor, dass keine "festen Stoffe" in Küstengewässern entsorgt werden dürfen.

Im fünften Teil des Gesetztes geht es um die wasserwirtschaftliche Planung. Das bedeutet, für oberirdische Gewässer wie Bäche, Flüsse oder Seen muss ein Plan aufgestellt werden, um sie ökologisch und chemisch rein zu halten.

Der sechste Teil geht auf Ordnungswidrigkeiten und die Schlussbestimmungen ein. Wer gegen das Wasserschutzgesetz verstößt, muss mit einer Strafe zwischen 10.000 und 50.000 Euro rechnen.

Das Wasserschutzgesetz (bundesrecht.juris.de/bundesrecht/whg/) kann im Internet eingesehen werden.



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