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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wertpapierpensions- und Wertpapierleih- (-darlehens-)geschäfte als Kredite

Aktivische Wertpapierpensionsgeschäfte und -darlehensgeschäfte sind immer Kredite i. S. d. KWG. Passivische Wertpapierpensionsgeschäfte sind ebenfalls immer Kredite, passivische Wertpapierdarlehensgeschäfte nur, sofern sie für das Institut ein Adressenausfallrisiko begründen. Im Rahmen von Wertpapierpensions- und Wertpapierleih- (-darlehens-)ge-schäften bestehen grunds. mehrere Kreditverhältnisse. Der Pensions- oder Darlehensgeber hat die in Pension gegebenen oder verliehenen Wertpapiere weiterhin auf das Obligo des jeweiligen Emittenten anzurechnen, denn das Emittentenrisiko hat in letzter Konsequenz er zu tragen. Darüber hinaus hat er einen Kredit an den Pensions- bzw. Darlehensnehmer anzurechnen; das gilt nicht für unechte Pensionsgeschäfte, bei denen der Terminrückkauf defini-tionsgem. als Option des Pensionsnehmers ausgestaltet ist. Die Höhe des Kredits entspricht grunds. dem Buchwert der in Pension gegebenen oder verliehenen Wertpapiere. Falls die weitergehenden Verrechnungsmöglichkeiten nicht greifen: Bei in Pension gegebenen Wertpapieren ist der Kaufpreis als Barsicherheit analog einer Bareinlage bei dem Kredit gebenden Institut von dem Kredit abzusetzen, der auf die Auslastung der Grosskreditobergrenzen sowie auf die Anzeige- und Beschlussfassungspflichten nach 5§ 13, 13 a KWG anzurechnen ist. Dasselbe gilt bei Wertpapierdarlehensgeschäften für die Verpfändung des Rückzahlungsanspruchs von Geldern, die der Darlehensgeber seinerseits als Darlehen oder in unregelmässige Verwahrung genommen hat. Auch können Wertpapiersicherheiten unter bestimmten Voraussetzungen den anzurechnenden Kreditbetrag bis auf Null reduzieren. Der Pensions- oder Darlehensnehmer hat ledigl. einen Kredit an den Pensions- bzw. Darlehensgeber anzurechnen. Bemessungsgrundlage für diesen Kredit ist der übertragene Geldbetrag bzw. Buchwert der zur Besicherung des Geschäfts hingegebenen Vermögensgegenstände. Im Rahmen von Wertpapierdarlehensgeschäften kann die Anrechnung der bestellten Sicherheiten auf das Obligo des Darlehensgebers unterbleiben, wenn der Darlehensgeber nur dann Zugriff auf die Sicherheiten hat, wenn der Darlehensnehmer die Wertpapiere nicht zurück überträgt; in diesem Fall besteht tatsächlich nur ein Sicherheitsverhältnis und nicht auch ein verkapptes Kreditverhältnis. Im Rahmen von Wertpapierpensionsgeschäften ist auf Seiten des Pensionsnehmers kein Kredit an die Adresse des Pensionsgebers anzunehmen, wenn das Termingeschäft - atypisch - als Option des Pensionsgebers ausgestaltet ist. Die entspr. Kreditverhältnisse bestehen bankenaufsichtlich auch bei abweichenden, jedoch in der Risikostruktur vergleichbaren Vertragsgestaltungen, etwa wenn das Termingeschäft Wertpapiere anderer Gattung zum Gegenstand hat und/oder statt Geld Sachen, namentlich auch Wertpapiere, als Tauschmittel gewählt werden (also zivilrechtlich ein Tauschgeschäft auf Kassa und Termin vorliegt). In diesen Fällen handelt es sich auch i. w. S. nicht mehr um Pensionsgeschäfte; die Risikolage ist jedoch seitens beider Vertragspartner einem Pensionsgeschäft vergleichbar; auf Grund gleicher Risikolage ist das Bemessungsverfahren für Pensionsgeschäfte anzuwenden. Erfassung und Bemessung dieser Kredite erfolgt nach denselben Regeln, unabhängig davon ob das Institut sich als Handelsbuchinstitut eingeordnet hat oder aufsichtlich weiterhin als Nichthandelsbuchinstitut geführt wird, und unabhängig davon, ob die Kredite dem Handels- oder Anlagebuch zuzuordnen sind. Der Kreditbetrag ist mit der Massgabe anzuwenden, dass die Geschäfte unabhängig von ihrer individuellen Zwecksetzung dem Handelsbuch zuzurechnen sind, wenn der Rahmenvertrag sowohl Wertpapierpensions- oder Wertpapierleih- (-darlehens-)geschäfte des Anlagebuchs als auch solche des Handelsbuchs erfasst. Wegen der grosszügigen Implementierung der Verrechnungsmöglichkeiten in der GroMiKV ergeben sich für den Grosskreditbereich Vorteile aus der Zuordnung zum Handelsbuch nur aus den niedrigeren Unterlegungssät-zen von Überschreitungspositionen.



 
Weitere Begriffe : Selbstbeschränkungsabkommen | Marktbewertungsmethode im Eigenmittelgrundsatz | Sector Investment and Maintenance Loan
 
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