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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wucher

Wucher ist die bewusste Ausbeutung einer anderen Person. Das Ziel ist dabei, selbst aus dem Geschäft einen unverhältnismäßig großen Vorteil zu ziehen. Wenn bei einem solchen Vertrag ein offenkundiges Missverhältnis zwischen der eigenen Leistung oder dem eingegangenen Risiko und dem daraus gezogenen Vermögensvorteil besteht, gilt dies nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Verstoß gegen die guten Sitten. Das zieht die Ungültigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich.

Dies ist insbesondere dann der Fall - und strafbar - wenn versucht wird, eine Zwangslage, den Mangel an Urteilsvermögen, die Unerfahrenheit oder Willensschwäche einer anderen Person auszunutzen, die möglicherweise krankheitsbedingt ist oder zeitweise durch Alkohol- und Medikamentengebrauch verursacht wird. Dies gilt aber nicht für die Kreditgewährung, also Kreditwucher, für die Vermietung von Wohnraum, Mietwucher, oder die Vermittlung von Leistungen, Leistungswucher. Ausschlaggebend ist dabei immer, ob eine ungünstige Situation des Geschäftspartners ausgenutzt und dadurch ein Vermögensvorteil erreicht wurde oder werden soll, der das übliche Maß wesentlich übersteigt.

Wucher kann in Deutschland mit Geldstrafe und mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Wenn es sich um ein gewerbsmäßiges Vorgehen handelt, kann es sich um Wucher in besonders schwerer Form handeln. Dann drohen höhere Freiheitsstrafen.

In der Vergangenheit hatte Wucher eine ähnliche, aber doch andere Bedeutung.



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