zentrales Kreditregister
Voraussetzung für die Verwendung eines zentralen Kreditregisters für bankenauf-sichtliche Zwecke ist vor allem die Verfügbarkeit von Informationen über Kreditausfälle, über bankinterne Ratingeinstufungen und über die Besicherung der Kredite. Es bietet gegenüber der Alternative von Einzelanfragen auf Grund einheitlicher Kreditnehmernummern den Vorteil einer direkten Vergleichsmöglichkeit der Ratingeinstufung verschiedener Banken für ein und denselben Kreditnehmer (Benchmarking). Die als Vergleich gewählte Stichprobe ist flexibel bestimmbar. Zudem deckt das Meldewesen die Banken in ihrer Gesamtheit ab. Ein weiteres Anwendungsgebiet von Kreditregistern im Zusammenhang mit Validierungsfragen ist Backtesting. Damit kann die bankinterne quantitative Validierung überprüft werden. Grunds, können zentrale Kreditregister somit eine unterstützende Rolle bei der aufsichtlichen Zertifizierung von Ratingsystemen und deren Überwachung spielen.
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