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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ziele

Ein Ziel ist ein angestrebter zukünftiger Zustand, der nach Inhalt, Zeit und Ausmaß genau bestimmt ist. Man kann ein Ziel auch als ein zu erreichendes Resultat sehen. Das Denken und Arbeiten mit Zielen ist eine Voraussetzung für wirksames Controlling. Führung durch Zielvereinbarung (Management by Objectives) und Controlling wachsen zusammen. Ziele sollen markieren, was zu erreichen ist, und sind demnach jedes Jahr neu zu erarbeiten. In einer zielorientierten Unternehmenskultur qualifiziert sich diejenige Person als Führungskraft, die ihre Ziele genau plant (ohne sich warm anzuziehen) und sie dann auch erreicht. Die Führung durch Zielvereinbarung besagt, daß jeder Mitarbeiter in den Zielfindungsprozeß eingebunden wird, was seine Eigenmotivation und die Akzeptanz der Ziele fördert.



Beim Finden der Ziele ist eine Mischung aus Herausforderung und Erreichbarkeit zu finden. Ist ein Ziel zu hoch gesteckt, besteht keine Motivation, sondern Resignation. Auch ein zu niedriges Ziel fordert nicht heraus. Es ergibt sich daraus der Eindruck, als würde einem nichts zugetraut. Beurteilt man die Zielerreichung - Leistungsbeurteilung - und will man die Angemessenheit als jeweilige vorgesetzte Managementinstanz berücksichtigen, so ist immer auch auf die Zielfindung rückzukoppeln. Sind die Zielhöhen als mit Mühe erreichbar konzipiert gewesen? Dann kann doch ein Resultat von 500 genauso i.O. sein im Sinn der Mangement Performance wie ein Resultat von 200, falls die Strukturen der Bereiche (Sparten oder Regionen oder Kunden) individuell kein größeres Resultat als 200 zulassen; es aber strategisch gewollt ist, auch diese kleineren Bereiche zu bearbeiten. Wie vergleicht man dann untereinander, wer der Bessere ist? Mit der einfachen exakten Rechnung einer erreichten Höhe von Ergebnis ist es nicht getan. Die dahinter liegenden Strukturen der Unterschiedlichkeit müssen beachtet werden.



Außerdem ist bei der Beurteilung der Zielerreichung einzubeziehen, ob das schließlich erreichte Ist, wenn es vom Ziel abweicht im günstigeren oder ungünstigeren Sinn, vorher angekündigt worden ist - z.B. in der Erwartungsrechnung nach den ersten 3 Quartalen. Endzweck des wirtschaftlichen Handelns oder der - Wirtschaftspolitik. Sie treten auf zwei Ebenen auf, der theoretischen und der politischen: Im theoretischen Bereich, dessen Aufgabe die Erklärung des wirtschaftlichen Geschehens ist, geht es um das eigentliche ökonomische Wertproblem, die aktualisierten Wertvorstellungen der handelnden Individuen bzw. Gruppen. Auf der politischen Ebene liegt die Aufgabe darin, die Wirtschaft einer Gruppe oder einer Vielzahl von Gruppen so zu ordnen oder zu steuern, dass sie mit gegebenen Zielvorstellungen im Einklang ist. Das wirtschaftspolitische Wertproblem wird daher häufig bei der Zweck-MittelDiskussion angesprochen. Hier soll die Diskussion auf die - Wirtschaftspolitik beschränkt sein; es geht also nicht um Primär- oder Grundziele (wie Bedürfnisbefriedigung) oder Individualziele (wie Nutzen-, -- Gewinnmaximierung). Alle Versuche, aus rein ökonomischen Überlegungen heraus ein einheitliches Grundziel der Wirtschaftspolitik abzuleiten (etwa aus dem »Wesen« der Wirtschaft auf die maximale Bedürfnisbefriedigung aller zu schließen), müssen scheitern. Dies gilt auch für die Wohlfahrtsökonomik, die versucht, ein oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik zu formulieren und eventuell zu quantifizieren. Eine eindeutige soziale Wohlfahrtsfunktion, die als Maßstab der Wirtschaftspolitik dienen könnte, liegt bisher nicht vor. Statt dessen wird die Pluralität der Aufgaben und Ziele der praktischen Wirtschaftspolitik als empirisches Faktum genommen, das in der Theorie der Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen ist. Dabei wird dem Wissenschaftler oft die exakte Definition und Interpretation überlassen, denn nur wenn die Ziele hinreichend genau definiert sind, lassen sich die Maßnahmen und Mittel herausfinden, die zu ihrer Verwirklichung ergriffen werden müssen. Es muss also gelingen, daraus eine Reihe von operationalen Kriterien abzuleiten. Wie die Ziele werden auch die Präferenzbeziehungen zwischen den Zielen (Rangordnung der Ziele) als vorgegeben betrachtet. Durch diese Annahme wird die Problematik der Ableitung einer sozialen Präferenzfunktion (Zielgewinnung aus individuellen Präferenzfunktionen durch Sozialwahlmechanismen) ausgeklammert und folglich auch jene Konflikte, die sich aus unterschiedlichen Meinungen bezüglich des Zielsystems (Zielkatalogs) bzw. der Zielhierarchie ergeben. Das bedeutet aber nicht, dass die Wirtschaftspolitik sich nicht mit den Zielen zu befassen habe. Sie muss vielmehr die möglichen (bzw. vorge- gebenen) Zielsetzungen und -hierarchien hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit, ihrer Konsistenz (Transitivität des gesamtwirtschaftlichen Präferenzsystems, Ausschluss des ARROW-Paradoxons) und ihrer Kompatibilität untersuchen (Verträglichkeit zwischen den Zielen; Zielkonflikte). Es wäre jedoch falsch anzunehmen, dass (selbst bei vorgegebenen Zielen) die Fragen der Mittelverwendung oder der »optimalen Mittelkombination« wertneutral sind und nur technische bzw. ökonomische Entscheidungen notwendig machen. Die Ziele lassen sich von den Maßnahmen nicht isoliert betrachten (ZweckMittel-Problem). Der »Instrumentalismus« entspringt dem plausiblen und weitverbreiteten Irrtum, dass Mittel nur abgeleiteter (instrumentaler) Bewertung unterliegen. Ziele und Mittel sind Bestandteile einer gemeinsamen Werthierarchie; so erweisen sich viele Ziele nur als Mittel zur Erreichung höherer Ziele, andererseits werden häufig Mittel zu absoluten Zielen erhoben (- Wettbewerb). Literatur: Tinbergen, J. (1972). Baumgarten, P., Mückl, W. (1969)



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