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                    Zinsspannenaufteilung
                    
                    
                    
                    
		    
		    
		    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                     
                    
                    
                     Für die Festsetzung bankinterner Verrechnungspreise über die Zinsertragsbilanz muss die Zinsspanne auf beide Geschäftsseiten aufgeteilt werden. Dies kann erfolgen durch: 1. Halbierung der Zinsspanne, sodass beide Seiten gleichmässig am Erfolg beteiligt werden; 2. volle Zurechnung der vollen Marge auf beiden Bilanzseiten; 3. engpassorientierte Verteilung des Zinserfolgs, vor allem, wenn gezielte Steuerungswirkungen entstehen sollen. Weiter: Poolmethode und Schichtenbilanz sowie Marktzinsmethode.   
                    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                    
                     
                    
                     
                
                    
                    
                        
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