Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

aktivisches Zinsänderungsrisiko

Ausprägung des Zinsänderungsrisikos. Ist gegeben, wenn den Passiva, für die Festzinsvereinbarungen bestehen, geringere aktivische Festzinspositionen gegenüberstehen, also eine offene passivische Festzinsposition entstanden ist, oder wenn die Zinsanpassungselastizität der Passivseite geringer ist als die der Aktivseite. Die Zinssätze von Bankleistungen passen sich Zinsentwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte mit unterschiedlicher Geschwindigkeit an. Diese unterschiedliche Zinsanpassungsreagibilität resultiert aus verschiedenen Zinsbindungsfristen sowie den individuellen Eigenschaften der Bankleistungen. Während die Zinsanpassung im kurzfristigen Geschäft am schnellsten umgesetzt werden kann, weisen z.B. gerade die de jure kurzfristigen Spareinlagen auf Grund ihres de facto langfristigen Charakters schwache Zinsreagibilität auf. Diese unterschiedliche Elastizität der Zinsanpassungen einzelner Bankleistungsarten ist in Abhängigkeit von der individuellen Geschäftsstruktur einer Bank die Ursache für die Existenz des Zinsänderungsrisikos, da allein eine Veränderung des Zinsniveaus c. p. noch nicht das Zinsergebnis beeinflussen würde. Je nachdem, welche Bilanzpositionen einer Bank von Zinsniveauänderungen betroffen sind und dadurch bei ungünstiger Zinsentwicklungsrichtung die Zinsspanne verringern, liegt ein aktivisches oder ein passivisches Zinsänderungsrisiko vor. Beim aktivischen Zinsänderungsrisiko resultiert dieses aus einem aktivischen Elastizitätsüberhang. Ggs.: passivisches Zinsänderungsrisiko.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
aktivisches Schuldscheindarlehen
 
Aktivkonto
 
Weitere Begriffe : Sicherheiten im Eurosystem, Rahmenregelungen | individuelle IT-Software, Applicationsoftware bei Banken | ESchG
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.