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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Alterungsrückstellung

In der Gesundheitswirtschaft: Alterungsrückstellungen, auch Deckungsrückstellungen genannt, dienen in der privaten Krankenversicherung dazu, das steigende Krankheitsrisiko und die damit steigenden Krankheitskosten im Alter durch frühzeitige Rücklage von Kapital abzudecken. Dazu werden die Tarife der PKV nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren so kalkuliert, dass die Versicherten in jungen Jahren mehr einzahlen, als sie aktuell zur Abdeckung des tatsächlichen Krankheitsrisikos benötigen. Die nicht zur Deckung des laufenden Risikos benötigten Anteile der höheren Beiträge werden als Kapitaldeckung in der Deckungsrückstellung verzinslich angesammelt. Sie stellen den Ausgleich für höhere Versicherungsleistungen im Alter dar. Sind die Beiträge richtig kalkuliert worden, sind Beitragserhöhungen wegen des Älterwerdens der Versicherten im gleichen Umfang ausgeschlossen, in dem Alterungsrückstellung angesammelt wurde. Nicht abgedeckt werden können durch dieses Kalkulationsmodell die steigende Lebenserwartung, der medizinische Fortschritt und der Preisansteig für Gesundheitsleistungen. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde eine teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen in der PKV eingeführt. Danach sind die Alterungsrückstellungen im Basistarif, den alle PKV-Unternehmen ab dem 1. Januar 2009 anbieten müssen, im vollen Umfang des Basistarifs portabel, das heißt, der Versicherte kann seine in der Versicherungszeit im Basistarif angesammelten Alterungsrückstellungen beim Wechsel in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens mitnehmen. Er wird dann im neuen Unternehmen so gestellt, als ob er dort in dem Alter eingetreten wäre, in dem er den ursprünglichen Versicherungsvertrag im alten Unternehmen abgeschlossen hat. Für PKV-Versicherte, die ab Anfang 2009 innerhalb des gleichen PKV-Unternehmens von einem Vollversicherungstarif in den Basistarif wechseln, werden die Alterungsrückstellungen vollständig übertragen. Bei PKV-Versicherten, die innerhalb des ersten Halbjahres 2009 von einem Vollversicherungstarif in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs übertragen. Das Gleiche gilt für Neuversicherte in der PKV ab Anfang 2009.



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