Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Arbeitnehmerkammer

Im Saarland und in Bremen sind alle Arbeitnehmer aufgrund eines Landesgesetze Mitglieder der jeweiligen Arbeitnehmerkammer. Sie soll neben den Gewerkschaften die Interessen der unselbständig Beschäftigten vertreten.

Arbeitnehmerkammern gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nur in zwei Bundesländern. Sie wurden in Bremen und im Saarland trotz rechtlicher Bedenken gegründet, nachdem sich die Gewerkschaften in den fünfziger Jahren mit ihrer Forderung nicht durchsetzen konnten, die Organe der Industrieund Handelskammern (siehe unter: Ausbildungsvertrag) paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beziehungsweise der Gewerkschaften zu besetzen. Sie sollten so die gesamte Wirtschaft repräsentieren und nicht nur die Seite der Unternehmer.Zwangsmitglieder (mit Pflichtbeiträgen) sind kraft Landesgesetz alle Arbeitnehmer der beiden Bundesländer, unabhängig davon, ob sie Angestellte oder Arbeiter sind.

Aufgabe der beiden existierenden Arbeitnehmerkammern ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen sowie kulturellen Interessen der Arbeitnehmer. Sie sollen deshalb zu allen einschlägigen Gesetzesvorhaben Stellung nehmen. Sie unterstützen die Arbeitsbehörden und Gerichte durch fachlichen Rat, Berichte und Gutachten. Sie können gegenüber den zuständigen Stellen auch zu Fragen wie Arbeitsschutz und der Berufskrankheiten Stellung nehmen. Sie sind für die Förderung der Berufsausbildung zuständig und äußern sich in diesem Rahmen zu Themen wie Ausbildungsvertrag oder Berufsausbildungsbeihilfe. Sie ergänzen und unterstützen damit auch die Arbeit der Gewerkschaften und sind Gesprächspartner der Arbeitgeberverbände.

Arbeiterkammern gibt es auch in Österreich und Luxemburg.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeit
 
Arbeitnehmersparzulage
 
Weitere Begriffe : Scheck-Wechsel-Verfahren | Massenzahlungssysteme-Beaufsichtigung | Deport
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.