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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitsmedizin

In der Gesundheitswirtschaft: Eigenständiges Fachgebiet im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung. Nach der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer umfasst das Gebiet Arbeitsmedizin als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation. Nach Abschluss der Weiterbildung und Bestehen der Facharztprüfung kann die Bezeichnung „Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin“ bzw. „Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin“ geführt werden. Ähnlich definiert die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) den Begriff der Arbeitsmedizin: „Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst. Die Ziele der Arbeitsmedizin bestehen in der Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen.“1 Ende 2006 gab es nach der Statistik der Bundesärztekammer in Deutschland insgesamt 12.280 Ärztinnen und Ärzte mit einer arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß Paragraph 3 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“. Erfasst sind dabei nicht nur die Ärzte, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind, sondern auch diejenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen der Übergangsregelungen der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin durften Ende 2006 nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer insgesamt 4.833 Ärztinnen und Ärzte führen.



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