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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitsschutzgesetz

Das 1996 in Kraft getretene Arbeitsschutzgesetz dient zur Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Dabei liegt dem Gesetz ein modernes Verständnis des Arbeitsschutzbegriffes zu Grunde, der neben den Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit beinhaltet.

Der Arbeitsschutz in Deutschland und seine gesetzliche Absicherung ist in starkem Maße geprägt von Richtlinien der Europäischen Union, die von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden. Dies waren vor allem die Richtlinien nach Artikel 118a EWG-Vertrag mit den Mindestanforderungen zum betrieblichen Arbeitsschutz und zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer. Das auf diesem Hintergrund erlassene Arbeitsschutzgesetz bringt in Deutschland erstmals einheitliche Grundvorschriften zum betrieblichen Arbeitsschutz für alle Beschäftigtengruppen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Im Gegensatz zu den vorher existierenden Vorschriften, die den Arbeitsschutz nur für einzelne Branchen oder Gefahrenarten regelten, werden nun neben den Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft auch die in der Landwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den freien Berufen erfasst.

Neben den einzelnen Verordnungen enthält das Arbeitsschutzgesetz allgemeine Bestimmungen. So ist der Arbeitgeber nicht nur verpflichtet, das Gefahrenpotenzial einzuschätzen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuführen, sondern er ist ebenfalls angehalten deren Wirksamkeit zu überprüfen und die Beschäftigten in diese Schutzmaßnahmen einzuführen. Dabei darf er die Kosten der anfallenden Maßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegen. Der Arbeitnehmer soll den Weisungen des Arbeitgebers Folge leisten, eigenverantwortlich für seine Sicherheit und die seiner Arbeitskollegen Sorge tragen, sowie die gestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden. Außerdem sind die Arbeitnehmer berechtigt, Verbesserungsvorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu machen. Die Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes obliegt dem Staat. Dafür sind die einzelnen Behörden befugt, Betriebe zu besichtigen, geschäftliche Unterlagen einzusehen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen zu überprüfen und Messungen vorzunehmen. Außerdem kann die zuständige Behörde im Einzelfall Maßnahmen zur Erfüllung dieses Gesetzes oder zur Abwendung einer besonderen Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten anordnen. Bei Nichtbeachtung dieser Rechtsverordnungen ist mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zu rechnen.



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