Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Arbitragecollateralized-Debtobligation

Abk.: Arbitrage-CDO. Sonderform von Assetbacked-Securities. Im Unterschied zu deren üblichen Struktur gibt es hier keinen zentralen Forderungsverkäufer (Originator), sondern die einzelnen Forderungen werden als Pool am Sekundärmarkt oder als Unterbeteiligungen gekauft. Statt des Ori-ginators, der für die Performance des Underlying Sorge zu tragen hat, gibt es den Portfolio- oder Collateralmanager, der den Kauf bzw. Verkauf der Einzelforderungen und ihre Überwachung im Rahmen des Specialpurpose-Vehicle zu handhaben hat. Zu unterscheiden sind Cashflow-CDO und Marketvalue-CDO. Bei Ersterem stammen die Zins- und Tilgungsleistungen auf die CDO aus denjenigen auf das Underlying, bei Letzterem werden die Zahlungen zur Bedienung der Ansprüche der Investoren durch aktiven Handel der Forderungen im Pool generiert.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Arbitragearten
 
Arbitrageertrag
 
Weitere Begriffe : fester Zins(satz) | Neuerung | Internationaler Währungsfonds, Mechanismus für unvorhergesehene äussere Ereignisse
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.