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| Aufrechnung von Forderungen gegen die BankEin Bankkunde kann Forderungen gegen die Bank nur mit Verbindlichkeiten in derselben Währung und nur insoweit aufrechnen, wie seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 
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| Weitere Begriffe : Richtlinien der Deutschen Bundesbank zur Erhebung über Soll- und Habenzinsen ausgewählter Kredit- und Einlagearten | Thanatosoziologie | Vorbehalt | ||||||||||||||||||||||||||||
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