Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Ausführung von Kundenaufträgen, Ausführungsanspruch

Gegenüber der Bank, die ein Kunde beauftragt, für ihn als Kommissionär Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere auszuführen, hat dieser Kunde bestimmte Ausführungsansprüche. Zunächst hat die Bank eine Auswahlpflicht. Sie muss zu ihrem Auftrag den günstigsten Käufer bzw. Verkäufer auswählen, d.h. muss zum günstigsten Kurs abschließen. Stellt der Kunde Kurslimits, muss sie trotzdem zu einem niedrigeren Kurs kaufen bzw. zu einem höheren Kurs verkaufen, wenn dieser günstigere Abschluss im Vergleich zum Limit möglich ist. Diese günstigeren Konditionen müssen zudem dem Kunden weitergegeben werden. Weiterhin besteht eine Abschlusspflicht, d.h., die Bank ist dem Kunden gegenüber verpflichtet, den Auftrag auszuführen, und zwar zu den besten Konditionen. Bleibt ein Auftrag liegen, obwohl ein Abschluss möglich gewesen wäre, liegt darin eine Pflichtverletzung und Leistungsstörung in der Erfüllung des Kommissionsvertrages. Dem Kunden ist die Erledigung eines Auftrages durch Erteilung einer Abrechnung oder durch besondere Mitteilung am Tage der Auftragsausführung anzuzeigen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Ausfassen
 
Ausführungsplatz bei Börsenaufträgen
 
Weitere Begriffe : ungerufener Ehreneintritt | Deutsche Bundesbank, Rechnungslegung | Tilgungskredit
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.