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Bankenkonsortium

Bankenkonsortien sind vertragliche Zusammenschlüsse von Banken zu einem gemeinsamen Zweck. Meist geht es um die Vergabe eines Kredites oder die Emission von Aktien und Anleihen. Ein Konsortium von Banken wird in der Regel von einer Lead Bank geführt. Die führende Bank handelt den Kreditvertrag aus und fordert im Anschluss die anderen Banken, die so genannten Management-Banken, zur Teilnahme am Konsortium auf. Grund für den Zusammenschluss zu einem Konsortium ist zum einen, dass oftmals das Volumen der einzelnen Projekte die Finanzkraft einer einzelnen Bank überfordert. Zum anderen sollen die Risiken solcher Großprojekte auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden.

Bankenkonsortien werden in der Regel gegründet, um gemeinsam ein Geschäft abzuschließen, das für eine einzelne Bank zu groß oder zu riskant wäre. Dabei handelt es sich in der Regel um die Vergabe von Großkrediten oder um die Emission von Aktien und Anleihen. Ziel der Konsortialbildung ist einerseits, die Finanzkraft der beteiligten Institute zu bündeln und andererseits das Risiko des zugrundeliegenden Geschäfts auf die Mitglieder des Konsortiums zu verteilen.

Eine Zusammenfassung der Finanzkraft, aber auch der Vertriebsmöglichkeiten der einzelnen Institute ist bei Großprojekten oftmals notwendig, da einzelne Banken mit den entsprechenden Aufgaben personell oder finanziell überfordert wären. Vor allem bei der Emission von Aktien und Anleihen auf nationalen wie auch internationalen Kapitalmärkten reichen die Vertriebsmöglichkeiten der einzelnen Banken oft nicht aus, um die sehr hohen Beträge einzelner Anleiheemissionen oder die große Stückzahl bei der Emission von Aktien am Markt zu plazieren. Ein Beispiel für eine Aktienemission, die von einem internationalen Bankenkonsortium durchgeführt wird, weil sie die Möglichkeiten einzelner Kreditinstitute sprengen würde, ist die Börseneinführung der deutschen Telekom 1996.

Ein weiterer Grund, ein Konsortium zu bilden, ist die Verteilung des Risikos einer Kreditfinanzierungen auf verschiedene Banken. Oftmals ist das Risiko der Kreditvergabe für eine einzelne Bank zu groß, kann aber von einem Konsortium ohne weiteres getragen werde. Beispiele für solche Finanzierungen sind internationale Projektfinanzierungen, aber auch Darlehen am Euro-Kreditmarkt. Denn hier geht es häufig um ein Volumen von deutlich mehr als einer Milliarde Mark. Dies bringt für eine einzelne Bank ein sehr hohes und oft nicht mehr vertretbares Risiko mit sich.

Ein Bankenkonsortium setzt sich meistens aus drei Gruppen von Banken zusammen, die jeweils unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die Hauptverantwortung für die Strukturierung und Umsetzung des Kredites oder der Emission tragen die so genannten Lead Banks. Meist gibt es ein oder zwei Lead Banks bzw. Konsortialführer in einer solchen Gruppe. Hierbei handelt es sich normalerweise um große, international tätige Banken, die eine entsprechende Finanzkraft und das erforderliche Know-how mitbringen. Die Lead Banks führen die Kreditverhandlungen und schließen auch die Verträge ab. Sobald die Grundstruktur der Verträge ausgehandelt ist, fordern die Lead Banks die so genannte Management-Banken zur Teilnahme an der Finanzierung auf. Man spricht dabei von einer Einladung in ein Konsortium. Der Gesamtbetrag der Finanzierung wird dann zwischen den Lead- und Management-Banken aufgeteilt. Jede Bank nimmt am Ertrag und an dem Risiko der Finanzierung in Höhe der von ihr gezeichneten Quote teil. Üblicherweise hält die Lead Bank den größten Anteil an der Finanzierung, um so ihre Verantwortung für die sachgemäße Strukturierung des Kredits oder der Emission zu demonstrieren.

Nach Abschluss des Kreditvertrags wird dieser oftmals mittels einer Anzeige in einschlägigen Zeitungen veröffentlicht. Solche Anzeigen werden als tombstones (Grabsteine) bezeichnet und sind in den Wirtschaftsteilen großer Zeitungen regelmäßig zu finden. Ein solcher tombstone enthält die wichtigsten Informationen über die Finanzierung. Dazu gehört vor allem der Kreditnehmer, die Laufzeit und der Verwendungszweck. Diese Anzeigen dienen zum einen der Werbung, zum anderen aber auch dazu , dass die Management-Banken wiederum Teile ihrer Quote an kleinere Banken weitersyndizieren können. Diese treten von sich aus - nämlich aufgrund der Anzeige - an die Management-Banken heran oder werden von diesen eingeladen, einen Teil der Finanzierung als stiller Teilhaber zu übernehmen.

Das Verhältnis der Banken im Konsortium untereinander wird durch einen separaten Konsortialvertrag geregelt. Hierin wird festgelegt, welche Entscheidungsbefugnisse die einzelnen Banken haben, welche Informationsrechte und -pflichten bestehen und welche Aufgaben die einzelnen Banken jeweils haben.



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