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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

Komitee zur Bankenüberwachung; 1974 im Rahmen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) von den Zentralbanken der Zehner-Gruppe gegründeter Ausschuss für Bankenbestimmungen und -überwachung (auch “Blunden Committee” bzw. “Cooke Committee”, nach dem jeweiligen Vorsitzenden). Das Gremium, welchem Vertreter der Aufsichtsbehörden der G10-Länder und Luxemburgs angehören, dient dem Informationsaustausch über nationale bankaufsichtsrechtliche Vorschriften und einem Vergleich der unterschiedlichen staatlichen Überwachungssysteme. Grundsätze für die Beaufsichtigung der ausländischen Niederlassungen von Banken wurden im sog. Baseler Konkordat von 1975 niedergelegt und hernach mehrmals überarbeitet. Arbeiten des Ausschusses befassten sich ferner mit dem Begriff des Eigenkapitals (Eigenmittel), der Beurteilung der Liquidität, Problemen der Fristentransformation sowie mit Länderrisiken; sein Augenmerk galt dabei primär den international operierenden Banken. Darüber hinaus beschäftigte er sich mit der Gewinnentwicklung der Banken und den Risiken, die sich aus der starken Zunahme bilanzunwirksamer Geschäfte ergeben. 1988 beschloss das Gremium eine Empfehlung über internationale Eigenkapital-Anforderungen, die zur Grundlage für die mit der Vierten KWG-Novelle in deutsches Recht umgesetzte Eigenmittel-Richtlinie wurde (Europäisches Bankenaufsichtsrecht). Die Empfehlung wurde 1992 um Mindestanforderungen für die Beaufsichtigung internationaler Bankkonglomerate und ihrer grenzüberschreitenden Niederlassungen ergänzt; 1996 wurde das Marktrisiko einbezogen, 1998 eine grundlegende Neufassung in Angriff genommen. 1995 veröffentlichte der Ausschuss (zusammen mit der IOSCO) Richtlinien zu Daten, die Aufsichtsbehörden in Bezug auf das Handels- und Derivativgeschäft von Banken und Wertpapierhäusern erheben sollten, die 1998 aktualisiert wurden. 1997 stellte der Ausschuss Grundsätze für das Management des Zinsänderungsrisikos auf , dem 1998 Papiere zum Management operationeller Risiken sowie zu internen Kontrollen in Banken folgten. Ebenfalls 1997 formulierte das Gremium 25 “Kernprinzipien für eine effektive Bankenaufsicht” (Baseler Kernprinzipien). Basel Com-mittee on Banking Supervision. Abk.: BCBS. Ausschuss bei der BIZ. Früher: Ausschuss für Bankenbestimmungen und -Überwachung (Cooke-Ausschuss). Internationales Aufsichtsgremium. Wichtigstes Gremium der internationalen Bankenaufsicht. 1974 von den Zentralbanken der GlO-Länder im Anschluss an spektakuläre Bankenzusammenbrüche begründet. Schafft den Rahmen für regelmässige Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Fragen der Bankenaufsicht. Setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien, UK, USA. Erstellt bankenaufsichtliche Standards und Grundsätze und gibt Empfehlungen zu Bestpractices im Bereich der Bankenaufsicht. Dadurch unterstützt er die Konvergenz hin zu gemeinsamen Ansätzen. Hauptziel: Verbesserung von Qualität und Effektivität der Bankenaufsicht weltweit. Dieser Aufgabe kommt der BCBS durch den Informationsaustausch zu nationalen aufsichtsrechtlichen Fragen und wichtigen Marktentwicklungen nach, vor allem aber durch die Erarbeitung von Standards und Richtlinien für die Bankenaufsicht und durch das Aufzeigen von Bestpracticeverfahren für Banken und Aufsichtsbehörden nach Basel IL Der BCBS verfügt an sich über keine formellen Regulierungs- oder Aufsichtsbefugnisse. Vielmehr geht er bei seiner Arbeit davon aus, dass die angeschlossenen nationalen Behörden die erforderlichen Massnahmen zur Umsetzung seiner Beschlüsse ergreifen. Der BCBS legt seine Erwägungen den Zentralbankpräsidenten der GlO-Länder vor und ersucht alle Mitgliedsorganisationen um deren Zustimmung und verbindliche Unterstützung. Der BCBS fördert die Zusammenarbeit der Nicht-GlO-Länder als eine Art Transmissionsmechanismus seiner Regeln und Grundsätze. Hierbei bedient er sich u. a. der Core Principles Liaison Group, die die Kooperation zwischen dem BCBS, den Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von Schwellenländern sowie dem IWF und der Weltbank auf technischer Ebene fördert. Die Kontakte zu den Aufsichtsbehörden anderer Länder werden darüber hinaus durch die alle 2 Jahre stattfindende Internationale Konferenz der Bankenaufsichtsbehörden intensiviert. Der BCBS konzentriert sich bisher hauptsächlich auf die Überprüfung der Eigenkapitalvorschriften der Banken. Zwar sind die in den Baseler Eigenkapitalvereinbarungen (Basel I, Basel II) festgelegten Eigenkapitalvorschriften nicht rechtsverbindlich, doch wurden sie zu einer international anerkannten Bezugsbasis, die in praktisch allen Ländern Anwendung findet. Zur Gewährleistung einer effizienten Umsetzung des überarbeiteten Regelwerks setzte der BCBS kürzlich die Accord Implementation Group ein. In enger Zusammenarbeit mit den Nicht-GlO-Ländern erarbeitete der BCBS »Grundsätze der Bankenaufsicht«, ein umfassendes Regelwerk für eine wirksame Bankenaufsicht. Diese Grundsätze umfassen Voraussetzungen für eine wirksame Bankenaufsicht, Zulassung und Zulassungsverfahren, laufende Bankenaufsicht, formelle Befugnisse der Aufsichtsbehörden und das Grenzen überschreitende Bankgeschäft. Bei den Sitzungen des BCBS hat die EZB Beobachterstatus. Der BCBS, der als ständiges Gremium für die Zusammenarbeit zwischen den GlO-Ländern dient, ist international anerkannt und setzt Standards in den Bereichen der Bankenaufsicht und der Praktiken. Die EZB beteiligt sich an diesem Pro-zess durch Stellungnahmen. Da die vom BCBS durchgeführte Arbeit von besonderer Bedeutung für die Tätigkeit der EZB und des Eurosystems auf dem Gebiet der Bankenaufsicht und der Finanzmarktstabilität ist, ist die EZB auch in einigen Arbeitsgruppen des BCBS vertreten und nimmt in verschiedenen Unterausschüssen als Beobachter teil. Darüber hinaus legt der Ausschuss für Bankenaufsicht des ESZB - tritt regelmässig bei der BIZ zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet - seine Berichte i. d. R. dem BCBS vor.



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