Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Baubetreuung

Wer im Namen und auf Rechnung eines Bauherren den Bau einer Immobilie plant oder durchführt, ist Baubetreuer. Unterschieden werden muss zwischen einer Teilzeit- und einer Vollbetreuung des Bauvorhabens. Die Teilbetreuung bezieht sich entweder auf wirtschaftliche oder technische Angelegenheiten. Die Vollbetreuung umfasst beides.

Unter wirtschaftlicher Betreuung versteht man, dass der Baubetreuer im Namen des Bauherren und auf seine Rechnung einen Architekten und die zuständigen Handwerker beauftragt. Er handelt wie ein Bauträger. Der Baubetreuer arbeitet als Stellvertreter des Bauherren und organisiert das gesamte Bauvorhaben. Er muss Sicherheiten in Höhe des Vermögens des Bauherren leisten, über das er während der Durchführung des Immobilienbaus verfügen kann. Eine solche Sicherheit kann zum Beispiel eine Bankbürgschaft sein. Wenn der Baubetreuer und der Bauherr nur gemeinsam über das Baukonto verfügen dürfen, wird eine Sicherheit wie die Bankbürgschaft überflüssig.

Haftungsfälle

Der wirtschaftliche Baubetreuer haftet nach dem Auftrags- und Dienstvertragsrecht. Zu den Haftungsfällen gehören:

  • erhebliche Bausummenüberschreitungen,
  • falsche Kostenkalkulation,
  • vorvertragliche Pflichtverletzung, zum Beispiel wenn der Baubetreuer verheimlicht, dass er keine Zulassung im Sinne der Gewerbeordnung (§34c) hat,
  • Prospekthaftung.

Hat der Bauherr sich für eine Teilbetreuung nur in technischen Angelegenheiten entschieden, schaltet der Baubetreuer in der Regel für die anfallenden Fragen einen Architekten ein.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Bau- und Kauffinanzierungsinstitute
 
Baudarlehen
 
Weitere Begriffe : Key Account Management | Verbändeherrschaft | Krankenzusatzversicherung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.