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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bausparkasse, Zahlungsverbot

Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bausparkasse und erscheint die Vermeidung des Konkurses unter Abwägung der Interessen der Bausparer und der übrigen Gläubiger geboten, so kann die BaFin alle Arten von Zahlungen einstweilen verbieten.



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Bausparkasse, wohnungswirtschaftliche Massnahmen
 
Bausparkasse, zulässige (weitere) Geschäfte
 
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