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Belegkrankenhaus

 
   
In der Gesundheitswirtschaft: Krankenhaus, in dem die fachärztliche Versorgung ausschließlich oder zumindest weit überwiegend von Belegärzten wahrgenommen wird. Meist handelt es sich dabei um kleinere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung. Zu unterscheiden von den Belegkrankenhäusern sind Praxiskliniken: Während bei Belegkrankenhäusern üblicherweise die Belegärzte ihre Praxen andernorts führen, befinden sich bei Praxiskliniken die Praxen der in der Praxisklinik tätigen Fachärzte in der Praxisklinik, und diese Ärzte üben gleichzeitig die Funktion leitender Ärzte der Praxisklinik aus. Belegkrankenhäuser galten lange Zeit als eine Möglichkeit zur verstärkten Kooperation zwischen dem ambulanten und stationären Sektor. Da die reinen Belegkliniken jedoch vom stationären Sektor vielfach als Versuch des Eindringens der niedergelassenen Vertragsärzte in den Bereich der stationären Versorgung betrachtet wurden, stießen diese häufig auf Ablehnung.  

 

 
   

 

 
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