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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Berichtigungsaktien

(Zusatzaktien) sind Aktien, die nach §§ 207-220 AktG dann an die bisherigen Aktionäre ausgegeben werden, wenn eine Grundkapitalerhöhung durch Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital stattfindet. Das ausgewiesene Eigenkapital erhöht sich dadurch nicht, flüssige Mittel fließen nicht zu, der Kurs sinkt, da sich die Anzahl der Aktien erhöht. Wegen unentgeltlicher Begebung werden Berechtigungsaktien auch als »Gratisaktien» bezeichnet.



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Berichtigungsaktie
 
Berichtigungsaktien (Gratisaktien)
 
Weitere Begriffe : Hedging mit Kreditderivaten | Fondsrating | FIS
 
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