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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Berufsgenossenschaften

sind Zwangsversicherungen, in denen durch Gesetz Unternehmen gleicher Gewerbezweige zusammengeschlossen sind. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die in den Betrieben ihrer Träger tätigen Personen. Neben dem Gewerbeaufsichtsamt führen sie Aufsichtsdienste in Betrieben zur Überwachung des technischen Arbeitsschutzes durch. Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschriften, die von ihnen nach RVO erlassen werden.



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