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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gewerbeaufsichtsamt

Die Deutsche Gewerbeordnung regelt alles, was mit einem Gewerbe zusammenhängt: Zulassung, Ausübung und Umfang. Sie enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, unter anderem zum Schutz der Beschäftigten. Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung dieser Vorschriften, vor allem in Fragen des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes. Weitere Aufgaben des Gewerbeaufsichtsamts dienen dem Schutz der Öffentlichkeit und der Verbraucher, zum Beispiel das Überprüfen technischer Geräte.

Ein Gewerbeaufsichtsamt ist eine regionale Behörde, die einem Landesministerium unterstellt ist. Sie überwacht erstens die Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. Arbeitsschutz ist der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren, die sich aus der Arbeit ergeben. Wichtige Bereiche sind hier Arbeitszeitschutz, der Betriebs- und der Unfallschutz. Zweitens überwachen die Gewerbeaufsichtsämter die Vorschriften des stofflichen und technischen Verbraucherschutzes. Das Gewerbeaufsichtsamt soll dabei Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer schützen und Arbeitsbedingungen überwachen. Um dieses Ziel erfüllen zu können, nimmt ein Gewerbeaufsichtsamt folgende Aufgaben wahr:

  • Betriebe und Baustellen besichtigen,
  • Unfälle und Berufskrankheiten untersuchen
  • Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Betriebsvertretungen, Architekten beraten im Hinblick auf sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Fragen,
  • Betriebe beim Umgang mit Gefahrstoffen beraten und überwachen, insbesondere beim Einhalten der zulässigen Luftschadstoff-Grenzwerte am Arbeitsplatz,
  • Gutachten in Berufskrankheiten-Verfahren für die Unfallversicherungsträger erstellen und
  • überwachen, ob die Bestimmungen des sozialen Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitschutzes eingehalten werden.

Weitere Aufgaben

Weitere Aufgaben kommen hinzu, die dem Schutz der Öffentlichkeit und des Verbrauchers dienen sollen. So überprüft ein Gewerbeaufsichtsamt zum Beispiel technische Geräte bei Herstellern, Importeuren und Ausstellern. Es berät Hersteller auch, wie ein Gerät so gestaltet werden kann, dass es sicher funktioniert. Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen den Einsatz von gefährlichen Chemikalien, insbesondere im Hinblick auf Verpackung und Kennzeichnung. Sie überwachen auch Betriebe, die Gefahrgüter auf der Straße transportieren. Die Gewerbeaufsichtsämter beaufsichtigen, wie Sprengstoffe inklusive der Feuerwerksartikel hergestellt, verkauft, gelagert und verwendet werden. Sie kontrollieren besonders gefährliche Anlagen, wie Lager für brennbare Flüssigkeiten, Aufzüge und Dampfkessel. Sie überprüfen medizinisch-technische Geräte und Röntgenanlagen, insbesondere zum Schutz der Patienten. Und sie kontrollieren, ob die vorgeschriebene Dauer von Lenk- und Ruhezeiten in LKW und Bussen eingehalten werden.

Um all diese Aufgaben wahrnehmen zu können, haben die Beamten des Gewerbeaufsichtsamts das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen, zum Beispiel Gaststätten, jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Sie sind verpflichtet, geheim zu halten, was sie bei solchen Kontrollen über betriebsinterne Angelegenheiten erfahren. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.



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